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R-Regel: Austernverzehr

Eselsbrücke

Nach der „R-Regel“ sollen Austern nur in den Monaten mit einem „R“ verzehrt werden (September bis April): September, Oktober, November, Dezember, Januar, Februar, März, April.

Erklärung

Laut Wikipedia liegt der Grund für die „R-Regel“ in der Vorbeugung gegen eine Überfischung, die im 18. Jahrhundert drohte.