R-Regel: Austernverzehr
Eselsbrücke
Nach der „R-Regel“ sollen Austern nur in den Monaten mit einem „R“ verzehrt werden (September bis April): September, Oktober, November, Dezember, Januar, Februar, März, April.
Erklärung
Laut Wikipedia liegt der Grund für die „R-Regel“ in der Vorbeugung gegen eine Überfischung, die im 18. Jahrhundert drohte.